Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen auch eine vierte Abrechnung geben kann
1.2 Wer kann die Abrechnung vornehmen?
Die Abrechnung kann nur von den im Fördermanager berechtigten Personen angelegt und abgesendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Abrechnungsdokument sowohl vom Förderungsnehmer als auch von einem Steuerberater oder Wirtschafts- prüfer zu unterschreiben ist.
1.3 Welche Zuschussförderungen schließen den Beschäftigungsbonus aus?
Wird ein Arbeitsverhältnis bereits im Zuge von
- aws Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-ups (aws)
- Eingliederungsbeihilfe „Come Back“ (AMS)
- Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen, die die ersten Beschäftigten einstellen (AMS)
- Entgeltbeihilfe (BMASK)
- Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe (BMASK)
- InnovationsassistentInnen/-beraterInnen für KMU (Land Oberösterreich) - Beschäftigungsbonus (Land Kärnten)
- Förderung der 1. Anstellung bei einem EPU (Land Vorarlberg)
- Innovationsassistent 2018 | 2019 (Land Kärnten)
- InnovationsassistentIn (Land Niederösterreich)
- InternationalisierungsassistentIn (Land Kärnten)
- Innovationsassistenz (Land Salzburg)
gefördert bzw. soll für dieses Arbeitsverhältnis parallel zum Beschäftigungsbonus eine der angeführten Förderungen beantragt werden, kann für die betreffende Person kein Beschäftigungsbonus gewährt werden.
Die Liste der Zuschussförderungen wird laufend adaptiert und auf www.beschaeftigungsbonus.at veröffentlicht.
Der Erhalt des Beschäftigungsbonus könnte in anderen Förderungsprogrammen einen Ausschluss- oder Doppelförderungstatbestand darstellen. Nähere Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderungsrichtlinien.
1.4 Ist der Beschäftigungsbonus steuerpflichtig?
Der Beschäftigungsbonus ist gem. § 3 Abs. 1 Z 35 EstG 1988 von der Einkommenssteuer (bzw. der Körperschaftsteuer) befreit.
1.5 Können zusätzliche Arbeitsplätze, die vor dem 01.07.2017 oder nach dem 1.01.2018 entstanden sind, gefördert werden?
Nein. Es können Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die zwischen 01.07.2017 und 31.01.2018 zusätzlich zu bestehenden Arbeitsverhältnissen entstanden sind. Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.01.2018 entstanden sind, können ausschließlich in Form von Ersatzarbeitskräften beantragt werden. Nähere Informationen hierzu er- halten Sie unter Punkt 5.
1.6 Eine beantragte Arbeitnehmerin bzw. ein beantragter Arbeitnehmer hat das Unternehmen verlassen. Ist der Austritt zu melden?
Das Austrittsdatum kann der aws via aws Fördermanager bekanntgegeben werden. Dazu klicken Sie bitte in der Übersicht neben Ihrem Antrag auf „Bearbeiten“ und „Ersatzkräfte melden“. Im Anschluss erfassen Sie bei der betreffenden Arbeitnehmerin bzw. beim betreffenden Arbeitnehmer das Austrittsdatum und senden die Nachmeldung ab. Der Vorgang wurde abgeschlossen, sofern Sie per Mail eine Absendebestätigung erhalten.